Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Behörde zurecht vom Vorliegen einer Verdachtslage hinsichtlich des Lenkens in alkoholisiertem Zustand ausgegangen ist, da es nicht unplausibel ist, dass ein nicht Alkoholisierter von sich behauptet, das Fahrzeug gelenkt zu haben, wenn dem alkoholisierten Lenker eine Bestrafung und etwa der Entzug der Lenkerberechtigung droht.
Schlagworte
Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009020040.X02Im RIS seit
25.05.2010Zuletzt aktualisiert am
16.07.2010