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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §37 Abs2 Z1;Rechtssatz
Ein für den Erwerber vorteilhaftes Rechtsgeschäft ändert für sich allein noch nichts an einem entgeltlichen Erwerbsvorgang. Eine unentgeltliche Übertragung unter Lebenden wäre nur im Rahmen einer (reinen) Schenkung oder einer gemischten Schenkung möglich gewesen (vgl. in diesem Sinne z.B. Doralt/Mayer, EStG6, § 6 Tz 405).Ein für den Erwerber vorteilhaftes Rechtsgeschäft ändert für sich allein noch nichts an einem entgeltlichen Erwerbsvorgang. Eine unentgeltliche Übertragung unter Lebenden wäre nur im Rahmen einer (reinen) Schenkung oder einer gemischten Schenkung möglich gewesen vergleiche in diesem Sinne z.B. Doralt/Mayer, EStG6, Paragraph 6, Tz 405).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007130013.X04Im RIS seit
19.05.2010Zuletzt aktualisiert am
13.10.2010