RS Vwgh 2010/4/29 2009/15/0030

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Veröffentlicht am 29.04.2010
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ein Löschungsbescheid muss die konkrete Bezeichnung der Abgaben enthalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009150030.X03

Im RIS seit

19.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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