RS Vwgh 2010/4/29 2007/15/0227

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Veröffentlicht am 29.04.2010
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. März 2000, 97/13/0173) besteht eine Bindung der Abgabenbehörden an die Sachverhaltsfeststellung in freisprechende Urteile des Strafgerichtes schon wegen der anders gearteten Beweisregel nicht.Nach ständiger Rechtsprechung vergleiche das hg. Erkenntnis vom 22. März 2000, 97/13/0173) besteht eine Bindung der Abgabenbehörden an die Sachverhaltsfeststellung in freisprechende Urteile des Strafgerichtes schon wegen der anders gearteten Beweisregel nicht.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007150227.X01

Im RIS seit

09.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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