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001 Verwaltungsrecht allgemeinRechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. März 2000, 97/13/0173) besteht eine Bindung der Abgabenbehörden an die Sachverhaltsfeststellung in freisprechende Urteile des Strafgerichtes schon wegen der anders gearteten Beweisregel nicht.Nach ständiger Rechtsprechung vergleiche das hg. Erkenntnis vom 22. März 2000, 97/13/0173) besteht eine Bindung der Abgabenbehörden an die Sachverhaltsfeststellung in freisprechende Urteile des Strafgerichtes schon wegen der anders gearteten Beweisregel nicht.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007150227.X01Im RIS seit
09.06.2010Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012