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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §3a Abs12;Rechtssatz
Bei der Bestimmung des Unternehmensortes einer tierärztlichen Tätigkeit kommt dem Ort der Aufbewahrung der Medikamente besondere Bedeutung zu, weil es nahe liegt, dass der Tierarzt an diesen Ort regelmäßig zurückkehrt, um sich dort für die geplanten Hausbesuche (insbesondere mit leicht verderblichen Medikamenten) auszurüsten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007150172.X04Im RIS seit
28.05.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015