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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §6;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem zum Umsatzsteuergesetz 1994 ergangenen Erkenntnis vom 2. September 2009, 2005/15/0031, ausgeführt hat, kommt es für die Steuerfreiheit des einzelnen Umsatzes entscheidend auf das Vorliegen der materiellrechtlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung an, während bloß formelle Belange bei der Beurteilung der Steuerpflicht zurückzutreten haben. Ist der buchmäßige Nachweis für einzelne Ausfuhrlieferungen erbracht, so ist für diese die Steuerbefreiung zu gewähren, auch wenn die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sonst in Zweifel zu ziehen ist (vgl. Ruppe, UStG3, § 7 Tz. 78).Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem zum Umsatzsteuergesetz 1994 ergangenen Erkenntnis vom 2. September 2009, 2005/15/0031, ausgeführt hat, kommt es für die Steuerfreiheit des einzelnen Umsatzes entscheidend auf das Vorliegen der materiellrechtlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung an, während bloß formelle Belange bei der Beurteilung der Steuerpflicht zurückzutreten haben. Ist der buchmäßige Nachweis für einzelne Ausfuhrlieferungen erbracht, so ist für diese die Steuerbefreiung zu gewähren, auch wenn die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sonst in Zweifel zu ziehen ist vergleiche Ruppe, UStG3, Paragraph 7, Tz. 78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2005150057.X05Im RIS seit
28.05.2010Zuletzt aktualisiert am
14.10.2010