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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;Rechtssatz
Für die Zulässigkeit des Vorsteuerabzuges für die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist ausschlaggebend, ob die in Rede stehende Leistung im Zeitpunkt der Geltendmachung der Vorsteuerbeträge bereits erbracht worden ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2006, Zl. 2003/13/0003, und das hg. Erkenntnis vom 29. März 2007, Zl. 2004/15/0017, VwSlg 8217 F/2007).Für die Zulässigkeit des Vorsteuerabzuges für die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist ausschlaggebend, ob die in Rede stehende Leistung im Zeitpunkt der Geltendmachung der Vorsteuerbeträge bereits erbracht worden ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2006, Zl. 2003/13/0003, und das hg. Erkenntnis vom 29. März 2007, Zl. 2004/15/0017, VwSlg 8217 F/2007).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009160147.X01Im RIS seit
03.06.2010Zuletzt aktualisiert am
01.12.2010