RS Vwgh 2010/5/10 2009/16/0105

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Veröffentlicht am 10.05.2010
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §5 Abs3;
  1. AbgEO § 5 heute
  2. AbgEO § 5 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019
  3. AbgEO § 5 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  4. AbgEO § 5 gültig von 01.01.1963 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 53/1963

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/17/0100 E 17. Jänner 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Beim Vollstreckungsauftrag handelt es sich um einen Auftrag der Abgabenbehörde an den Vollstrecker zur Vornahme einer Vollstreckung, also um einen behördeninternen, nicht normativen Rechtsakt. Durch die bloße Aushändigung des Vollstreckungsauftrages an eine Partei des Abgabenvollstreckungsverfahrens ändert sich an der Rechtsnatur des Vollstreckungsauftrages nichts.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009160105.X02

Im RIS seit

26.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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