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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §5 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/17/0100 E 17. Jänner 1992 RS 1Stammrechtssatz
Beim Vollstreckungsauftrag handelt es sich um einen Auftrag der Abgabenbehörde an den Vollstrecker zur Vornahme einer Vollstreckung, also um einen behördeninternen, nicht normativen Rechtsakt. Durch die bloße Aushändigung des Vollstreckungsauftrages an eine Partei des Abgabenvollstreckungsverfahrens ändert sich an der Rechtsnatur des Vollstreckungsauftrages nichts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009160105.X02Im RIS seit
26.07.2010Zuletzt aktualisiert am
01.12.2010