RS Vwgh 2010/5/10 2006/17/0289

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Veröffentlicht am 10.05.2010
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
LAO Stmk 1963 §183 Abs1;

Rechtssatz

Durch eine Nachsicht können nur solche Auswirkungen der Abgabenvorschriften gemildert werden, die der Gesetzgeber nicht selbst vorhergesehen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2006170289.X03

Im RIS seit

16.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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