RS Vwgh 2010/5/10 2006/17/0289

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Veröffentlicht am 10.05.2010
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §236 Abs1;
LAO Stmk 1963 §183 Abs1;
LAO Stmk 1963 §95 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7

Stammrechtssatz

Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 16.9.1986, 86/14/0069).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2006170289.X01

Im RIS seit

16.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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