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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §48;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2010/12/0003 E 12. Mai 2010 2010/12/0002 E 12. Mai 2010Rechtssatz
Der Begriff des Dienstplanes iSd BDG 1979 entspricht im Wesentlichen auch dem Verständnis der RV zum Personalvertretungsgesetz, BGBl. Nr. 133/1967 (208 BlgNR 11. GP, 17), die unter dem Dienstplan die grundsätzliche Diensteinteilung wie etwa die generelle Einteilung des Turnusdienstes bei der Exekutive und nicht die Einteilung im Einzelnen (z.B. Bestimmung, welcher Bedienstete eine Angelegenheit zu bearbeiten und an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Stunden Dienst zu versehen hat), welch letztere zu den Dienstaufträgen zähle, verstand (vgl. hiezu Schragel, PVG, Rz 9 zu § 9).Der Begriff des Dienstplanes iSd BDG 1979 entspricht im Wesentlichen auch dem Verständnis der Regierungsvorlage zum Personalvertretungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1967, (208 BlgNR 11. GP, 17), die unter dem Dienstplan die grundsätzliche Diensteinteilung wie etwa die generelle Einteilung des Turnusdienstes bei der Exekutive und nicht die Einteilung im Einzelnen (z.B. Bestimmung, welcher Bedienstete eine Angelegenheit zu bearbeiten und an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Stunden Dienst zu versehen hat), welch letztere zu den Dienstaufträgen zähle, verstand vergleiche hiezu Schragel, PVG, Rz 9 zu Paragraph 9,).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010120001.X02Im RIS seit
10.06.2010Zuletzt aktualisiert am
01.02.2013