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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §236b;Rechtssatz
Die Zeiträume, die zur beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit nach § 115d LDG 1984 zählen, sind in Abs. 2 leg. cit. taxativ aufgezählt. (Hier: Das Studium an der Höheren technischen Bundeslehranstalt in Innsbruck sowie das Studium an der Berufspädagogischen Akademie des Bundes in Innsbruck fallen unter keinen der Tatbestände des § 115d Abs. 2 Z. 1 bis 7 LDG 1984)Die Zeiträume, die zur beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit nach Paragraph 115 d, LDG 1984 zählen, sind in Absatz 2, leg. cit. taxativ aufgezählt. (Hier: Das Studium an der Höheren technischen Bundeslehranstalt in Innsbruck sowie das Studium an der Berufspädagogischen Akademie des Bundes in Innsbruck fallen unter keinen der Tatbestände des Paragraph 115 d, Absatz 2, Ziffer eins bis 7 LDG 1984)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009120115.X01Im RIS seit
10.06.2010Zuletzt aktualisiert am
12.03.2012