RS Vwgh 2010/5/12 2009/12/0084

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Veröffentlicht am 12.05.2010
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/12/0082 E 20. Mai 2009 RS 7

Stammrechtssatz

Um den Erfordernissen des § 36 BDG 1979 zu genügen, sind die Tätigkeiten, die dem Beamten im Rahmen eines konkreten Arbeitsplatzes übertragen werden sollen, sowohl in sachlicher als auch in örtlicher Hinsicht derart zu präzisieren, dass einerseits in Bezug auf die dem Beamten auferlegten Dienstpflichten die erforderliche Transparenz sichergestellt, und andererseits die volle Normalarbeitskraft iSd § 36 BDG 1979 nicht überschritten wird.Um den Erfordernissen des Paragraph 36, BDG 1979 zu genügen, sind die Tätigkeiten, die dem Beamten im Rahmen eines konkreten Arbeitsplatzes übertragen werden sollen, sowohl in sachlicher als auch in örtlicher Hinsicht derart zu präzisieren, dass einerseits in Bezug auf die dem Beamten auferlegten Dienstpflichten die erforderliche Transparenz sichergestellt, und andererseits die volle Normalarbeitskraft iSd Paragraph 36, BDG 1979 nicht überschritten wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009120084.X06

Im RIS seit

18.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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