Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/12/0062 E 12. Mai 2010 RS 4Stammrechtssatz
Ein hinsichtlich der zeitlichen Lagerung des Herabsetzungszeitraumes unvollständiger Antrag darf nicht ohne weiteres dahingehend ausgelegt werden, dass damit eine unzulässige rückwirkende Herabsetzung begehrt würde. Die Entscheidung über einen solcherart unpräzisen Antrag ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens belastet den davon betroffenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (Hinweis E vom 13. März 2009, 2007/12/0092).
Schlagworte
Formgebrechen behebbare Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009120040.X02Im RIS seit
16.06.2010Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017