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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/06/0052 2010/06/0051Rechtssatz
Der Umstand, dass die Rechtmäßigkeit des Titelbescheides im nachfolgenden Vollstreckungsverfahren nicht mehr hinterfragt werden kann, kann zulässigerweise nicht durch Feststellungsbegehren umgangen werden.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010060035.X01Im RIS seit
18.06.2010Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010