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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Maßgeblich ist, ob die Höhe der zum Grundstück des Nachbarn gerichteten Gebäudefronten den Bebauungsrichtlinien entspricht oder nicht, dazu, ob die Gebäudehöhen an anderen Fronten den Bebauungsrichtlinien entsprechen oder nicht, kommt dem Nachbarn kein Mitspracherecht zu.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010060030.X06Im RIS seit
18.06.2010Zuletzt aktualisiert am
18.05.2016