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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/09/0111Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/07/0161 E 23. Mai 1989 RS 1Stammrechtssatz
Eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung oder eine fehlerhafte derartige Verständigung (z.B. keine Angabe über den Beginn der Abholfrist) entfaltet keine Rechtswirkungen (Hinweis auf Walter - Mayer, Das österr. Zustellrecht, Anm 18 und 28 zu § 17 ZustG).Eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung oder eine fehlerhafte derartige Verständigung (z.B. keine Angabe über den Beginn der Abholfrist) entfaltet keine Rechtswirkungen (Hinweis auf Walter - Mayer, Das österr. Zustellrecht, Anmerkung 18 und 28 zu Paragraph 17, ZustG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009090127.X01Im RIS seit
23.06.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015