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L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
BausperreV Kitzbühel 2007;Rechtssatz
Wenn der Bf rügt, dass die gemäß § 69 Abs. 6 Tir ROG 2006 für größere Gemeinden vorgesehene Bekanntmachung einer Bausperrenverordnung in einer landesweit erscheinenden Tageszeitung nicht erfolgt sei, genügt es auf den letzten Satz dieser Bestimmung zu verweisen, nach dem u.a. diese Bekanntmachung keine Voraussetzung für das Inkrafttreten der Verordnung ist. Die Nichtvornahme einer solchen Bekanntmachung kann daher keine Gesetzwidrigkeit dieser Verordnung bewirken.Wenn der Bf rügt, dass die gemäß Paragraph 69, Absatz 6, Tir ROG 2006 für größere Gemeinden vorgesehene Bekanntmachung einer Bausperrenverordnung in einer landesweit erscheinenden Tageszeitung nicht erfolgt sei, genügt es auf den letzten Satz dieser Bestimmung zu verweisen, nach dem u.a. diese Bekanntmachung keine Voraussetzung für das Inkrafttreten der Verordnung ist. Die Nichtvornahme einer solchen Bekanntmachung kann daher keine Gesetzwidrigkeit dieser Verordnung bewirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008060216.X02Im RIS seit
18.06.2010Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010