Index
L82000 BauordnungRechtssatz
Soweit der Nachbar eine durch das Bauvorhaben seiner Ansicht nach gegebene Wertminderung seines Baugrundstückes geltend macht, genügt es darauf zu verweisen, dass er damit kein subjektivöffentliches Recht im Sinne des § 9 Abs. 1 Z. 6 Slbg BauPolG 1997 geltend macht.Soweit der Nachbar eine durch das Bauvorhaben seiner Ansicht nach gegebene Wertminderung seines Baugrundstückes geltend macht, genügt es darauf zu verweisen, dass er damit kein subjektivöffentliches Recht im Sinne des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6, Slbg BauPolG 1997 geltend macht.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008060205.X03Im RIS seit
24.06.2010Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010