RS Vwgh 2010/5/18 2008/06/0205

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Veröffentlicht am 18.05.2010
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Index

L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z6;
BauRallg;

Rechtssatz

Soweit der Nachbar eine durch das Bauvorhaben seiner Ansicht nach gegebene Wertminderung seines Baugrundstückes geltend macht, genügt es darauf zu verweisen, dass er damit kein subjektivöffentliches Recht im Sinne des § 9 Abs. 1 Z. 6 Slbg BauPolG 1997 geltend macht.Soweit der Nachbar eine durch das Bauvorhaben seiner Ansicht nach gegebene Wertminderung seines Baugrundstückes geltend macht, genügt es darauf zu verweisen, dass er damit kein subjektivöffentliches Recht im Sinne des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6, Slbg BauPolG 1997 geltend macht.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008060205.X03

Im RIS seit

24.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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