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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Einbußen an vermögenswerten Interessen sind allgemein mit der Abgabenleistung verbunden (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 28. April 2009, 2006/13/0189) und begründen für sich keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung.Einbußen an vermögenswerten Interessen sind allgemein mit der Abgabenleistung verbunden vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 28. April 2009, 2006/13/0189) und begründen für sich keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009150008.X01Im RIS seit
29.06.2010Zuletzt aktualisiert am
02.11.2010