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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §38 Abs3;Rechtssatz
Die Umschreibung des Hochwasserabflussgebietes in § 38 Abs. 3 WRG 1959 ist gleichzeitig auch Maßstab für die Berührung fremder Rechte durch ein Projekt. Erhöhen die Auswirkungen eines Wasserbauvorhabens die Gefahr einer Überschwemmung im 30jährlichen Hochwasserabflussbereich nicht, sind sie irrelevant.Die Umschreibung des Hochwasserabflussgebietes in Paragraph 38, Absatz 3, WRG 1959 ist gleichzeitig auch Maßstab für die Berührung fremder Rechte durch ein Projekt. Erhöhen die Auswirkungen eines Wasserbauvorhabens die Gefahr einer Überschwemmung im 30jährlichen Hochwasserabflussbereich nicht, sind sie irrelevant.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008070127.X05Im RIS seit
18.06.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015