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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108e;Rechtssatz
Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Aufwendungen, die getätigt werden, um die Betriebsbereitschaft eines angeschafften Wirtschaftsgutes zu bewirken (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 6 Tz 8 und Doralt/Mayr, EStG13, § 6 Tz 69).Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Aufwendungen, die getätigt werden, um die Betriebsbereitschaft eines angeschafften Wirtschaftsgutes zu bewirken vergleiche Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Paragraph 6, Tz 8 und Doralt/Mayr, EStG13, Paragraph 6, Tz 69).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007150153.X05Im RIS seit
29.06.2010Zuletzt aktualisiert am
05.05.2017