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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108e;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/13/0294 E 19. April 2006 RS 4Stammrechtssatz
Die Anschaffungskosten umfassen nicht nur den Kaufpreis, sondern auch alle sonstigen, durch den Erwerb des Wirtschaftsgutes entstandenen Ausgaben, zu denen auch jene Kosten gehören, die nach der Anschaffung aufgewendet werden, um das angeschaffte Wirtschaftsgut für den Betrieb nutzbar zu machen (siehe zu diesem schon vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes (§ 203 Abs. 2 HGB) allgemein geltenden Verständnis dieses Begriffes etwa Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, Tz. 30 zu § 6 EStG 1972).Die Anschaffungskosten umfassen nicht nur den Kaufpreis, sondern auch alle sonstigen, durch den Erwerb des Wirtschaftsgutes entstandenen Ausgaben, zu denen auch jene Kosten gehören, die nach der Anschaffung aufgewendet werden, um das angeschaffte Wirtschaftsgut für den Betrieb nutzbar zu machen (siehe zu diesem schon vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes (Paragraph 203, Absatz 2, HGB) allgemein geltenden Verständnis dieses Begriffes etwa Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, Tz. 30 zu Paragraph 6, EStG 1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007150153.X04Im RIS seit
29.06.2010Zuletzt aktualisiert am
05.05.2017