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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4;Rechtssatz
Liegen Eingriffe in die ursprüngliche Landschaft vor, die in ihrer Gesamtheit etwa jenen vergleichbar sind, die bei der Herstellung einer Forststraße oder eines landwirtschaftlichen Güterwegs nötig sind, dann kann die Schaffung eines körperlichen Wirtschaftsgutes ("Straße") nicht in Abrede gestellt werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 9. Juni 1986, 84/15/0128).Liegen Eingriffe in die ursprüngliche Landschaft vor, die in ihrer Gesamtheit etwa jenen vergleichbar sind, die bei der Herstellung einer Forststraße oder eines landwirtschaftlichen Güterwegs nötig sind, dann kann die Schaffung eines körperlichen Wirtschaftsgutes ("Straße") nicht in Abrede gestellt werden vergleiche das hg. Erkenntnis vom 9. Juni 1986, 84/15/0128).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006150238.X01Im RIS seit
11.07.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015