RS Vwgh 2010/5/20 2006/15/0005

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.2010
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
59/04 EU - EWR

Norm

BAO §22;
EWR-Abk Art31;

Rechtssatz

Das mit der Niederlassungsfreiheit verfolgte Ziel, es den Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates zu erlauben, in einem anderen Mitgliedstaat eine Niederlassung zu gründen, um am Wirtschaftsleben dieses anderen Staates teilzunehmen, wird nicht verletzt, wenn rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen zu dem Zweck errichtet werden, der Steuer zu entgehen, die normalerweise für durch Tätigkeiten im Inland erzielte Gewinne geschuldet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2006150005.X05

Im RIS seit

22.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten