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23/01 KonkursordnungNorm
AusgleichsO §19;Rechtssatz
Im Beschwerdefall ist strittig, ob aus Umsatzsteuerberichtigungen in einem bestimmten Gesamtausmaß resultierende Gutschriften zur Tilgung von Konkursforderungen der Abgabenbehörde verwendet werden durften. Dabei kommt den Aufrechnungsvorschriften der KO und AO (insbesondere §§ 19, 20 KO und AO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO zu (vgl. das hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 2004, 2000/15/0046).Im Beschwerdefall ist strittig, ob aus Umsatzsteuerberichtigungen in einem bestimmten Gesamtausmaß resultierende Gutschriften zur Tilgung von Konkursforderungen der Abgabenbehörde verwendet werden durften. Dabei kommt den Aufrechnungsvorschriften der KO und AO (insbesondere Paragraphen 19, 20, KO und AO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln des Paragraph 214, BAO zu vergleiche das hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 2004, 2000/15/0046).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2005150163.X02Im RIS seit
21.06.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015