Index
40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Ein Berichtigungsfall aus "EDV-Gründen" läge nur dann vor, wenn der Wille der Behörde im Bescheid durch den mangelhaften Betrieb der Anlage verfälscht worden wäre, eine mangelhafte Bedienung ändert nichts an dem im Bescheid ausgedrückten Willen der Behörde (Hinweis: E 24. September 1997, Zl. 95/12/0269).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009080249.X04Im RIS seit
18.06.2010Zuletzt aktualisiert am
29.10.2010