RS Vwgh 2010/5/26 2009/08/0249

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Veröffentlicht am 26.05.2010
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein Berichtigungsfall aus "EDV-Gründen" läge nur dann vor, wenn der Wille der Behörde im Bescheid durch den mangelhaften Betrieb der Anlage verfälscht worden wäre, eine mangelhafte Bedienung ändert nichts an dem im Bescheid ausgedrückten Willen der Behörde (Hinweis: E 24. September 1997, Zl. 95/12/0269).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009080249.X04

Im RIS seit

18.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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