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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §35;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/03/0005Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0830/71 E 21. Juni 1971 VwSlg 8040 A/1971 RS 1Stammrechtssatz
Als ein Annex zu jener Angelegenheit in der die Tätigkeit der Behörde (mutwillig) in Anspruch genommen wird, fällt die Erlassung von Bescheiden mit denen eine Mutwillensstrafe verhängt wird, in die Zuständigkeit jener Behörden, die auch in der Hauptsache einzuschreiten haben, bzw hätten.
Schlagworte
Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und MutwillensstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009030004.X03Im RIS seit
08.07.2010Zuletzt aktualisiert am
16.07.2010