RS Vwgh 2010/5/27 2008/03/0050

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Veröffentlicht am 27.05.2010
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Index

L65006 Jagd Wild Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17;
AVG §8;
JagdG Stmk 1986 §56 Abs4;

Rechtssatz

Aus der Verpflichtung zur Bedachtnahme auf die Situation in den Nachbarjagdgebieten gemäß § 56 Abs 4 Stmk JagdG 1986 lässt sich nicht ableiten, dass dem Jagdberechtigten Parteistellung bei der Festsetzung des Abschusspläne in den Nachbarjagdgebieten oder das Recht auf Einsicht in die jagdbehördlichen Verwaltungsakten betreffend die Nachbarreviere zukäme.Aus der Verpflichtung zur Bedachtnahme auf die Situation in den Nachbarjagdgebieten gemäß Paragraph 56, Absatz 4, Stmk JagdG 1986 lässt sich nicht ableiten, dass dem Jagdberechtigten Parteistellung bei der Festsetzung des Abschusspläne in den Nachbarjagdgebieten oder das Recht auf Einsicht in die jagdbehördlichen Verwaltungsakten betreffend die Nachbarreviere zukäme.

Schlagworte

Jagdrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008030050.X02

Im RIS seit

08.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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