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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §16 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/02/0201 E 21. Februar 1990 RS 2Stammrechtssatz
Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (Hinweis E 21.1.1988, 87/02/0197). Gleiches hat für die Frage der Unwirksamkeit der Zustellung im Wege der Ersatzzustellung gem § 16 Abs 5 ZustG zu gelten.Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (Hinweis E 21.1.1988, 87/02/0197). Gleiches hat für die Frage der Unwirksamkeit der Zustellung im Wege der Ersatzzustellung gem Paragraph 16, Absatz 5, ZustG zu gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2004100082.X02Im RIS seit
30.07.2010Zuletzt aktualisiert am
16.11.2010