RS Vwgh 2010/6/8 2007/18/0618

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Veröffentlicht am 08.06.2010
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §60 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z1;
StGB §15;

Rechtssatz

Mit dem Hinweis, bei seinen Straftaten sei es beim Versuch geblieben, macht der Fremde keinen Umstand geltend, der einen Wegfall oder eine wesentliche Minderung der von ihm ausgehenden Gefahr bedeuten würde (vgl. E 18. Mai 2007, 2007/18/0247).Mit dem Hinweis, bei seinen Straftaten sei es beim Versuch geblieben, macht der Fremde keinen Umstand geltend, der einen Wegfall oder eine wesentliche Minderung der von ihm ausgehenden Gefahr bedeuten würde vergleiche E 18. Mai 2007, 2007/18/0247).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007180618.X01

Im RIS seit

29.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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