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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
ASVG §293;Rechtssatz
§ 11 Abs. 5 NAG 2005 stellt als kumulative Voraussetzung zur Vermeidung einer finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft durch einen Fremden nicht nur auf die fehlende Notwendigkeit von Sozialhilfeleistungen ab, sondern knüpft auch die Höhe der von diesem nachzuweisenden (zu erwartenden) Einkünfte an die Richtsätze des § 293 ASVG. Die Rechtsansicht, es komme nicht darauf an, ob das Einkommen des Ehegatten den Richtsätzen des § 293 ASVG entspreche, wenn die Gefahr einer finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft bereits abstrakt ausgeschlossen sei, ist daher nicht zutreffend.Paragraph 11, Absatz 5, NAG 2005 stellt als kumulative Voraussetzung zur Vermeidung einer finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft durch einen Fremden nicht nur auf die fehlende Notwendigkeit von Sozialhilfeleistungen ab, sondern knüpft auch die Höhe der von diesem nachzuweisenden (zu erwartenden) Einkünfte an die Richtsätze des Paragraph 293, ASVG. Die Rechtsansicht, es komme nicht darauf an, ob das Einkommen des Ehegatten den Richtsätzen des Paragraph 293, ASVG entspreche, wenn die Gefahr einer finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft bereits abstrakt ausgeschlossen sei, ist daher nicht zutreffend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008220438.X01Im RIS seit
11.07.2010Zuletzt aktualisiert am
26.07.2010