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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §38 Abs1;Rechtssatz
Ein im Hochwasserabflussbereich "aufgeständerter" LKW-Container ist als Anlage iSd § 38 Abs. 1 WRG 1959 zu qualifizieren, da eine Entfernung aus diesem Bereich nicht unverzüglich möglich ist (vgl. E 31. März 1977, 2863/76, wonach das Aufstellen eines nicht fahrbereiten Autobusses im Hochwasserabflussbereich fließender Gewässer als eine Anlage iSd § 38 WRG 1959 gewertet wurde).Ein im Hochwasserabflussbereich "aufgeständerter" LKW-Container ist als Anlage iSd Paragraph 38, Absatz eins, WRG 1959 zu qualifizieren, da eine Entfernung aus diesem Bereich nicht unverzüglich möglich ist vergleiche E 31. März 1977, 2863/76, wonach das Aufstellen eines nicht fahrbereiten Autobusses im Hochwasserabflussbereich fließender Gewässer als eine Anlage iSd Paragraph 38, WRG 1959 gewertet wurde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010070028.X02Im RIS seit
21.07.2010Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010