Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §38 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0060 E 29. Juni 1995 VwSlg 14284 A/1995 RS 2 (hier Nadelbaumhecke)Stammrechtssatz
Eine am Ufer eines Flusses angelegte Christbaumkultur ist als Anlage iSd § 38 Abs 1 WRG zu beurteilen; unter "Anlage" muß nämlich alles verstanden werden, was durch die Hand des Menschen angelegt wird (Hinweis E 11.6.1991, 90/07/0107). Auch eine planmäßig angelegte Baumkultur ist vor dem Hintergrund dieses Anlagenbegriffes als Anlage iSd § 38 Abs 1 WRG zu verstehen.Eine am Ufer eines Flusses angelegte Christbaumkultur ist als Anlage iSd Paragraph 38, Absatz eins, WRG zu beurteilen; unter "Anlage" muß nämlich alles verstanden werden, was durch die Hand des Menschen angelegt wird (Hinweis E 11.6.1991, 90/07/0107). Auch eine planmäßig angelegte Baumkultur ist vor dem Hintergrund dieses Anlagenbegriffes als Anlage iSd Paragraph 38, Absatz eins, WRG zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010070028.X01Im RIS seit
21.07.2010Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010