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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Da es sich beim Beschlagnahmeverfahren gemäß § 29 PMG 1997 um kein Verwaltungsstrafverfahren handelt, sind die erstinstanzlichen "Beschlagnahmebescheide" ins Leere gegangen; sie konnten (auch) gegenüber dem Bf (einem zur Vertretung nach außen berufenem Organ der Eigentümerin des Pflanzenschutzmittels) in dessen Rechtssphäre keine Auswirkungen haben. Der Bf war daher durch diese "Beschlagnahmebescheide" nicht in seinen Rechten berührt, weshalb seine Berufung als unzulässig zurückzuweisen gewesen wäre (vgl. B 24. November 1993, 93/02/0259). Dass die Behörde statt mit einer Zurückweisung mit einer Abweisung vorgegangen ist, verletzte den Bf in keinen Rechten, da die Abweisung seiner Berufungen nichts daran änderte, dass die "Beschlagnahmebescheide" dem Bf gegenüber keine Wirkungen entfalteten.Da es sich beim Beschlagnahmeverfahren gemäß Paragraph 29, PMG 1997 um kein Verwaltungsstrafverfahren handelt, sind die erstinstanzlichen "Beschlagnahmebescheide" ins Leere gegangen; sie konnten (auch) gegenüber dem Bf (einem zur Vertretung nach außen berufenem Organ der Eigentümerin des Pflanzenschutzmittels) in dessen Rechtssphäre keine Auswirkungen haben. Der Bf war daher durch diese "Beschlagnahmebescheide" nicht in seinen Rechten berührt, weshalb seine Berufung als unzulässig zurückzuweisen gewesen wäre vergleiche B 24. November 1993, 93/02/0259). Dass die Behörde statt mit einer Zurückweisung mit einer Abweisung vorgegangen ist, verletzte den Bf in keinen Rechten, da die Abweisung seiner Berufungen nichts daran änderte, dass die "Beschlagnahmebescheide" dem Bf gegenüber keine Wirkungen entfalteten.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010070019.X01Im RIS seit
23.07.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015