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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/07/0088 E 16. November 1995 RS 2Stammrechtssatz
Welche Widmung für ein Grundstück im Flächenwidmungsplan besteht, ist für die Anwendung des § 39 Abs 1 WRG ohne Bedeutung.Welche Widmung für ein Grundstück im Flächenwidmungsplan besteht, ist für die Anwendung des Paragraph 39, Absatz eins, WRG ohne Bedeutung.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008070131.X05Im RIS seit
21.07.2010Zuletzt aktualisiert am
13.10.2010