RS Vwgh 2010/6/17 2008/07/0131

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Veröffentlicht am 17.06.2010
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §42 Abs2 Z1;
WRG 1959 §39 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0088 E 16. November 1995 RS 2

Stammrechtssatz

Welche Widmung für ein Grundstück im Flächenwidmungsplan besteht, ist für die Anwendung des § 39 Abs 1 WRG ohne Bedeutung.Welche Widmung für ein Grundstück im Flächenwidmungsplan besteht, ist für die Anwendung des Paragraph 39, Absatz eins, WRG ohne Bedeutung.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008070131.X05

Im RIS seit

21.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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