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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Nachbarn kommt ein Recht auf Einhaltung der nach dem Bebauungsplan zulässigen Gebäudehöhe zu, weiters auch ein Mitspracherecht hinsichtlich der Abstandsbestimmungen.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010060074.X05Im RIS seit
14.07.2010Zuletzt aktualisiert am
08.09.2010