Index
L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Missstände wie z.B. das Urinieren und Beschmutzen der Grundstücke der Nachbarn oder das Verparken einer Straße sind keine im Sinne des § 39 Abs. 2 Slbg BauTG 1976 baurechtlich relevanten Momente und können somit schon von vornherein nicht als "Belästigungen" im Sinne dieser Gesetzesstelle angesehen werden.Missstände wie z.B. das Urinieren und Beschmutzen der Grundstücke der Nachbarn oder das Verparken einer Straße sind keine im Sinne des Paragraph 39, Absatz 2, Slbg BauTG 1976 baurechtlich relevanten Momente und können somit schon von vornherein nicht als "Belästigungen" im Sinne dieser Gesetzesstelle angesehen werden.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010060063.X03Im RIS seit
15.08.2010Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010