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L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §353;Rechtssatz
Ausführungen zur Parteistellung in einem Verfahren betreffend Einwendungen gegen eine Baubewilligung: Die Nachbarstellung ergibt sich aus dem Grundeigentum. Der Titel (hier: Schenkungsvertrag) verschafft noch kein Eigentum, hiezu ist vielmehr die Verbücherung des Vertrages erforderlich. Mangels Verbücherung des Vertrages hat der Beschwerdeführer noch nicht Eigentum an der geschenkten Grundfläche erworben, sodass er noch nicht Nachbar im baurechtlichen Sinn geworden ist.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010060063.X01Im RIS seit
15.08.2010Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010