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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Das Baubewilligungsverfahren gemäß § 33 Abs. 5 Stmk BauG 1995 ist ein Baubewilligungsverfahren besonderer Art (Hinweis E vom 29. März 2001, 2000/06/0196). Die verfahrenseinleitende Eingabe im zugrundeliegenden Bauverfahren ist eine Bauanzeige und sie wird nicht dadurch, dass gemäß § 33 Abs. 5 leg. cit. dieses Baubewilligungsverfahren besonderer Art eingeleitet wird, zu einem Baugesuch im Sinne des § 22 Stmk BauG 1995, (nämlich zu einem solchen, wie es im "eigentlichen" Baubewilligungsverfahren vorgesehen ist). Auch nach Einleitung des Bauverfahrens im Sinne des § 33 Abs. 5 Stmk BauG 1995 ist weder aus § 33 Stmk BauG 1995 noch aus anderen gesetzlichen Bestimmungen ein rechtliches Hindernis abzuleiten, bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 AVG die verfahrenseinleitende Eingabe (also die Bauanzeige) zurückzuweisen.Das Baubewilligungsverfahren gemäß Paragraph 33, Absatz 5, Stmk BauG 1995 ist ein Baubewilligungsverfahren besonderer Art (Hinweis E vom 29. März 2001, 2000/06/0196). Die verfahrenseinleitende Eingabe im zugrundeliegenden Bauverfahren ist eine Bauanzeige und sie wird nicht dadurch, dass gemäß Paragraph 33, Absatz 5, leg. cit. dieses Baubewilligungsverfahren besonderer Art eingeleitet wird, zu einem Baugesuch im Sinne des Paragraph 22, Stmk BauG 1995, (nämlich zu einem solchen, wie es im "eigentlichen" Baubewilligungsverfahren vorgesehen ist). Auch nach Einleitung des Bauverfahrens im Sinne des Paragraph 33, Absatz 5, Stmk BauG 1995 ist weder aus Paragraph 33, Stmk BauG 1995 noch aus anderen gesetzlichen Bestimmungen ein rechtliches Hindernis abzuleiten, bei Zutreffen der Voraussetzungen des Paragraph 13, Absatz 3, AVG die verfahrenseinleitende Eingabe (also die Bauanzeige) zurückzuweisen.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010060041.X02Im RIS seit
14.07.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015