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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es ist nicht erforderlich, dass Parteien des Verfahrens bei den für die Erstellung eines Gutachtens erforderlichen Messungen eines Sachverständigen anwesend sind bzw. beigezogen werden.
Schlagworte
Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009060016.X02Im RIS seit
14.07.2010Zuletzt aktualisiert am
23.08.2010