RS Vwgh 2010/6/23 2009/06/0016

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Veröffentlicht am 23.06.2010
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es ist nicht erforderlich, dass Parteien des Verfahrens bei den für die Erstellung eines Gutachtens erforderlichen Messungen eines Sachverständigen anwesend sind bzw. beigezogen werden.

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009060016.X02

Im RIS seit

14.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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