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27/01 RechtsanwälteNorm
AVG §52;Rechtssatz
Bei der Frage, ob eine voraussichtlich mehr als drei Monate andauernde Unfähigkeit zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen gegeben ist, ist grundsätzlich zunächst eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen an die Ausübung des Berufes des Rechtsanwaltes durch berufskundliche Feststellungen, allenfalls auf Grund eines entsprechenden Gutachtens, erforderlich. Aufbauend auf die derart festgestellten näheren Anforderungen an die Ausübung des Berufes des Rechtsanwaltes wäre durch entsprechende fachärztliche Gutachten festzustellen, ob angesichts der Krankheit des Betroffenen eine dauernde Berufsunfähigkeit hinsichtlich der Ausübung dieses Berufes vorliegt (Hinweis E vom 20. Oktober 2005, 2002/06/0092).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007060307.X01Im RIS seit
19.07.2010Zuletzt aktualisiert am
23.08.2010