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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die belBeh den Bescheid betreffend Aufenthaltstitel mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften belastet hat, da die Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises des gesicherten Lebensunterhaltes ohne Fristsetzung erging und dem Fremden zu Handen seines Vertreters zugestellt wurde und überdies etwas mehr als einen Monat später Gehaltsbestätigungen bei der belBeh einlangten. Der Bescheid wurde drei Tage später erlassen. Es kann dem Fremden daher keinesfalls eine Verletzung der Mitwirkungspflicht vorgeworfen werden (vgl. E 19. Februar 1987, 86/02/0140).Ausführungen dazu, dass die belBeh den Bescheid betreffend Aufenthaltstitel mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften belastet hat, da die Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises des gesicherten Lebensunterhaltes ohne Fristsetzung erging und dem Fremden zu Handen seines Vertreters zugestellt wurde und überdies etwas mehr als einen Monat später Gehaltsbestätigungen bei der belBeh einlangten. Der Bescheid wurde drei Tage später erlassen. Es kann dem Fremden daher keinesfalls eine Verletzung der Mitwirkungspflicht vorgeworfen werden vergleiche E 19. Februar 1987, 86/02/0140).
Schlagworte
Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Sachverhalt Mitwirkungspflicht VerschweigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008210309.X01Im RIS seit
28.07.2010Zuletzt aktualisiert am
21.10.2010