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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §921;Rechtssatz
Tritt der vertragstreue Gläubiger (leistender Unternehmer) bei Verzug des Schuldners (des Leistungsempfängers) vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens (§ 921 ABGB). Umsatzsteuerlich ist der Ersatz des Nichterfüllungsschadens kein Leistungsentgelt (Ruppe, UStG, 3. Auflage, § 1 Tz 217).Tritt der vertragstreue Gläubiger (leistender Unternehmer) bei Verzug des Schuldners (des Leistungsempfängers) vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens (Paragraph 921, ABGB). Umsatzsteuerlich ist der Ersatz des Nichterfüllungsschadens kein Leistungsentgelt (Ruppe, UStG, 3. Auflage, Paragraph eins, Tz 217).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008150287.X02Im RIS seit
03.08.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015