Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §36;Rechtssatz
§ 36 EStG 1988 hat nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Voraussetzung, dass ein in Sanierungsabsicht vorgenommener Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes vorliegt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren (vgl. Hofstätter/Reichel, § 36 Tz 5; Doralt/Heinrich, EStG11, § 36 Tz 69).Paragraph 36, EStG 1988 hat nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Voraussetzung, dass ein in Sanierungsabsicht vorgenommener Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes vorliegt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren vergleiche Hofstätter/Reichel, Paragraph 36, Tz 5; Doralt/Heinrich, EStG11, Paragraph 36, Tz 69).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007150063.X01Im RIS seit
02.08.2010Zuletzt aktualisiert am
26.11.2010