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40/01 VerwaltungsverfahrenBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/18/0191Rechtssatz
Wenn die Behörde kein ergänzendes Ermittlungsverfahren durchgeführt hat, geht auch der Vorwurf des unterlassenen Parteiengehörs ins Leere.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008180551.X01Im RIS seit
09.08.2010Zuletzt aktualisiert am
21.10.2010