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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
War der Inhalt des Antrages des Beamten seinem Wortlaut nach darauf gerichtet, die Feststellung zu treffen, ob die Bezahlung der vertrauensärztlichen Untersuchungskosten "zu den Dienstpflichten" zähle, hat der Beamte mit der Bezugnahme auf die "Dienstpflichten" bei verständiger Würdigung zum Ausdruck gebracht, dass er eine Entscheidung darüber begehre, ob dem Bund aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Beamten ein Anspruch gegen ihn auf Bezahlung der Untersuchungskosten entstanden ist. Ein Feststellungsinteresse ist im vorliegenden Fall zu bejahen (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009120167.X01Im RIS seit
05.08.2010Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010