RS Vwgh 2010/6/30 2008/12/0139

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Veröffentlicht am 30.06.2010
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Mangels ausdrücklicher Regelungen im Dienstrecht, wann eine gültige, d.h. von einer geschäftsfähigen Person frei von Willensmängeln abgegebene Willenserklärung vorliegt, ist auf die Bestimmungen des ABGB zurückzugreifen (Hinweis E vom 16. Dezember 1998, 98/12/0197 mwN).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008120139.X03

Im RIS seit

29.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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