RS Vwgh 2010/7/1 2009/09/0296

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Veröffentlicht am 01.07.2010
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/07/0161 E 23. Mai 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung oder eine fehlerhafte derartige Verständigung (z.B. keine Angabe über den Beginn der Abholfrist) entfaltet keine Rechtswirkungen (Hinweis auf Walter - Mayer, Das österr. Zustellrecht, Anm 18 und 28 zu § 17 ZustG).Eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung oder eine fehlerhafte derartige Verständigung (z.B. keine Angabe über den Beginn der Abholfrist) entfaltet keine Rechtswirkungen (Hinweis auf Walter - Mayer, Das österr. Zustellrecht, Anmerkung 18 und 28 zu Paragraph 17, ZustG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009090296.X01

Im RIS seit

18.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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