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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §50;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/04/0284Rechtssatz
Die Wortfolge "unverzüglich und unmittelbar" in § 50 BVergG 2006 ist bereits mit der Novelle BGBl. I Nr. 86/2007 entfallen. Diese Bestimmung enthält daher nicht (mehr) die Verpflichtung zur unmittelbaren Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen an die (Europäische) Kommission.Die Wortfolge "unverzüglich und unmittelbar" in Paragraph 50, BVergG 2006 ist bereits mit der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2007, entfallen. Diese Bestimmung enthält daher nicht (mehr) die Verpflichtung zur unmittelbaren Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen an die (Europäische) Kommission.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009040256.X01Im RIS seit
30.07.2010Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011