RS Vwgh 2010/7/1 2009/04/0256

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Veröffentlicht am 01.07.2010
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97 Öffentliches Auftragswesen

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/04/0284

Rechtssatz

Die Wortfolge "unverzüglich und unmittelbar" in § 50 BVergG 2006 ist bereits mit der Novelle BGBl. I Nr. 86/2007 entfallen. Diese Bestimmung enthält daher nicht (mehr) die Verpflichtung zur unmittelbaren Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen an die (Europäische) Kommission.Die Wortfolge "unverzüglich und unmittelbar" in Paragraph 50, BVergG 2006 ist bereits mit der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2007, entfallen. Diese Bestimmung enthält daher nicht (mehr) die Verpflichtung zur unmittelbaren Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen an die (Europäische) Kommission.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009040256.X01

Im RIS seit

30.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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